ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Actionclub Zillertal
UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 01.05.2009
1. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird vom Actionclub Zillertal, schriftlich oder persönlich bestätigt und ist somit verbindlich. Wenn nicht anders vereinbart, wird nach erfolgter Buchung eine 50%-Anzahlung fällig, die restlichen 50% sind so zu Überweisen, dass Sie bei Tourantritt auf dem Actionclub Konto eingelangt sind.
Bankverbindung:
Raiffeisenbank Mayrhofen
IBAN: AT52 3627 4000 0005 3728
2. Stornoregelungen:
10% bis zum 30.Tag vor der Tour
25% vom 29.-21.Tag vor der Tour
45% vom 20.-10.Tag vor der Tour
65%ab dem 9.Tag bis 72 Std. vor Tourbeginn
85% ab 72 Std. bis Tourantritt
100% bei Nichtantritt der Tour
3. Die genauen Leistungen sind dem Programm und der Detailinformation zu entnehmen. Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich.
4. Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, die im Prospekt, in der Detailausschreibung und in den Geschäftsbedingungen angeführt werden, mitzubringen.
5. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen.
6. Jeder Teilnehmer an Touren vom Actionclub Zillertal ist sich darüber im Klaren, dass er sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Touren vom Actionclub Zillertal werden von geprüften Tourenleitern geführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine Einführung vom Tourenleiter erteilt. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber Actionclub Zillertal und den Tourenleitern wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Actionclub Zillertal haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen.
7. Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters / Tourführers zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer Tour sollen sich gegenseitig unterstützen.
8. Der Tourenleiter ist berechtigt Gäste, die gegen unsere Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem Tourenleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer), abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. Actionclub Zillertal ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten.
9. Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.
10. Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. Actionclub Zillertal übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.
11. Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programms von Actionclub Zillertal. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.
12. Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen IPRG und UN-Kaufrecht). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bezirksgericht Zell am Ziller. Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.
13. Preis- oder Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.
14. Die Punkte 1.-13. gelten für alle Actionclub Zillertal Touren. Für die nachfolgend angeführten Touren gelten die jeweiligen besonderen Bedingungen zusätzlich.
Besondere Bedingungen für Actionclub Zillertal Raftingtouren:
15. Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
16. Die Beförderung von Kindern unter 6 Jahren ist nicht gestattet. Kinder zwischen 6 und 15 Jahren werden nur in Begleitung einer mindestens 19 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson befördert. Auf dem Ziller gilt, pro vier Kinder eine geeignete, volljährige Aufsichtsperson. Auf dem Inn ist eine Beförderung erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erlaubt.
17. Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu tragen, dass der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour auszuschließen.
18. Das Rauchen und Lärmen während der Fahrt ist verboten.
19. Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstung haftet der Fahrgast.
20. Der Fahrgast ist verpflichtet bei der Beförderung des Bootes und der Ausrüstung vom und zum Transportfahrzeug mitzuwirken.
21. Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
Beförderungsbedingungen für Actionclub Zillertal Canadiertouren:
22. Neben den Punkten 1-20 gelten für diese Touren folgende Punkte als zusätzlich als vereinbart.
23. Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist an geeigneter Stelle anzuhalten um den Blickkontakt wieder herzustellen.
24. Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und Sträuchern sind zu meiden.
25. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei diesen Touren kein Bootsführer vom Action Club Zillertal im Boot mitfährt. Es erfolgt die Einschulung und die Begleitung der Gruppe mit einem eigenen Boot am Fluss durch den Bootsführer vom Action Club Zillertal. Die Teilnehmer müssen ihr Boot eigenverantwortlich steuern und eventuellen Gefahrenstellen ausweichen.
Actionclub Zillertal übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche die bei solchen Touren entstehen.
Besondere Bedingungen für Actionclub Zillertal Canyoningtouren:
26. Die Begehung eines Canyon erfolgt größtenteils im weglosen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muss daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der Tourenleiter zeigt, wie man sich bewegen muss.
27. Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht des Canyoningführers begangen werden. In einem Canyon ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen.
28. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu den übrigen Teilnehmern und dem Canyoningführer nicht abreißt.
29. Bei einer Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung verwendet. Jeder Teilnehmer erhält vor und laufend während der Tour eine genaue Einschulung in den Umgang mit dieser Ausrüstung. Diese Ausrüstung ist besonders umsichtig und vorsichtig zu handhaben.
30. Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Canyoningführers darf gesprungen werden, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in den vom Canyoningführer bezeichneten Teil gesprungen werden darf.
Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht möglich sein, so ist dies dem Canyoningführer mitzuteilen, wobei dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten für die sichere Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, dass er eine sichere, rutschfreie Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung eng an den Körper presst und nur mit den Beinen voran springt.
Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit den Beinen der Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muss. Rutschen im Flussbett hat in zurückgelehnter Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und verschränkten Händen zu erfolgen. Von jedem Teilnehmer sind knöchelhohe Schuhe mit rutschfester Sohle, die zum Gehen im weglosen Gelände geeignet sind, selbst mitzubringen.
31. Jeder Gast hat darauf zu achten, dass der Gurt, der Helm und der Karabiner immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Canyoningführer mitzuteilen. Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des Canyoningführer diesem vertretbare Hilfestellung zu geben.
Besondere Bedingungen für Actionclub Zillertal Verleihausrüstung:
32. Unternehmungen mit Verleihausrüstung vom Actionclub Zillertal erfolgen ohne Tourenleiter. Die Unternehmungen erfolgen daher auf eigene Gefahr. Für Schäden wird keine Haftung übernommen.
33. Für Schäden, die bei der verliehenen Ausrüstung vom Actionclub Zillertal aufgetreten sind, hat der Mieter zu haften.